SNAP FOOD

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dienstleisters SnapFood (im Folgenden "SnapFood " genannt)

Geltungsbereich

Vertragsgrundlagen:

Alle Leistungen und Kooperationen von SnapFood basieren ausschließlich auf schriftlichen Angeboten, aktuellen Leistungsbeschreibungen (z. B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Informationsmaterialien), gültigen Preislisten sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern die genannten Dokumente nicht ausschließlich projektspezifisch sind, gelten sie für alle rechtlichen Beziehungen zwischen SnapFood und dem Nutzer (z. B. Kunde, Restaurantpartner oder Lieferpartner) und finden ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch auch auf alle zukünftigen Verträge Anwendung – selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals erwähnt werden.

Zukünftige Änderungen:

Änderungen an Leistungsbeschreibungen, Preislisten oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer schriftlich (z. B. per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung) mitgeteilt. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung innerhalb von vier Wochen, der Unternehmer innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu widersprechen. Die Änderungen gelten auch für bestehende Vertragsverhältnisse.

Zusatzvereinbarungen:

Ergänzende Vereinbarungen oder Änderungen einzelner Vertragsbestandteile – sowohl vor als auch während der Laufzeit – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile seitens des Nutzers:

Vom Nutzer bereitgestellte Vorgaben oder Inhalte werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich durch SnapFood in das Angebot aufgenommen oder explizit schriftlich bestätigt werden.

Rechtstexte von Nutzern:

AGB oder Vertragsklauseln des Nutzers wird nur dann Geltung versetzt, wenn sie von SnapFood ausdrücklich akzeptiert und mit einem klaren Vermerk (z. B. "AGB akzeptiert") versehen wurden. Andernfalls wird deren Einbeziehung ausdrücklich widersprochen.

Die bloße Umsetzung von Leistungen nach Vorgaben des Nutzers stellt keine stillschweigende Zustimmung zu dessen rechtlichen Bedingungen dar, auch wenn diese rechtliche Formulierungen enthalten (z. B. "Es gelten unsere AGB").

Im Falle von Widersprüchen:

Bei Widersprüchen zwischen Angebot, Leistungsbeschreibung, Preislisten und diesen AGB gilt folgende Reihenfolge der Geltung:

  1. Individuelles Angebot
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Preisliste
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spezifischere Regelungen gehen allgemeinen Regelungen vor.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten von SnapFood und denen des Nutzers haben stets die Dokumente von SnapFood Vorrang.

Referenzen:

SnapFood ist berechtigt, auf sämtlichen im Auftrag erstellten Leistungen – sofern nicht anders vereinbart – auf SnapFood als Dienstleister sowie gegebenenfalls auf mitwirkende Dritte hinzuweisen. Vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs durch den Nutzer ist SnapFood berechtigt, im Rahmen eigener Marketing- und Referenzmaßnahmen den Namen, das Logo, die Projektbeschreibung oder Projektbilder des Auftraggebers öffentlich zu nutzen, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt anfällt.

Entgelt Preise:

Alle Preisangaben von SnapFood verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – bei Unternehmerverträgen exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und bei Verbraucher:innen inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zusatzleistungen:

Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar gedeckt sind – insbesondere nachträglich vereinbarte Zusatzfunktionen, Sonderwünsche oder Erweiterungen – werden gesondert in Rechnung gestellt.

Kostenvorschüsse:

SnapFood ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwands angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen, insbesondere bei umfangreicheren oder individuellen Projekten.

Teilabrechnung:

SnapFood ist berechtigt, Teilleistungen gesondert abzurechnen, insbesondere bei längeren Umsetzungsphasen oder modularem Aufbau der Leistungen.

Unberechtigter Rücktritt:

Im Falle eines unberechtigten Rücktritts des Auftraggebers vom Auftrag – ganz oder teilweise – bleibt das vereinbarte Entgelt dennoch geschuldet, sofern der Rücktritt nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens SnapFood verursacht wurde. Lediglich nachweisbare Ersparnisse aus nicht durchgeführten Fremdleistungen werden angerechnet. Gleiches gilt, wenn SnapFood aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, vom Vertrag zurücktritt.

Preisanpassungen:

Bei unbefristeten Verträgen oder solchen, die sich automatisch verlängern, ist SnapFood berechtigt, jährlich eine angemessene Anpassung des Preises vorzunehmen. Externe Faktoren wie Inflation, Indexanpassungen (z. B. Verbraucherpreisindex), Wechselkursschwankungen oder tarifliche Lohnerhöhungen werden dabei berücksichtigt.

Darüber hinaus ist SnapFood berechtigt, eine Preisänderung einzelner Leistungen vorzunehmen, wenn deren Selbstkosten um mehr als 5 % steigen, ohne dass eine Einflussnahme durch SnapFood möglich ist. Verbraucher:innen steht bei Kostensenkungen unter denselben Voraussetzungen ein Anspruch auf Reduzierung des Entgelts zu.

Haftung Gefahrenübergang bei Geschäftskunden:

Bei der Lieferung von Waren (beispielsweise Verpackungen, Technikgeräte) geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Geschäftskunden über. Die Beauftragung eines Transportversicherungsvertrages erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

Schließlich ist es die Pflicht der Geschäftskunden, die Lieferung zu prüfen.

Geschäftskunden obliegt die Prüfung und Meldung etwaiger Mängel an uns, und zwar in folgender Form:

  • Dies ist nach Anforderung einer Zwischenabnahme, nach der endgültigen Übergabe sowie nach Inbetriebnahme erforderlich.
  • Die Prüfung und etwaige Mängelanzeige müssen spätestens binnen sieben (7) Tagen schriftlich erfolgen.
  • Wird diese Frist versäumt, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß übernommen und freigegeben.

Verdeckte Mängel:

Mängel, die nicht sofort erkennbar sind (verdeckte Mängel), sind ebenfalls innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen – allerdings فقط wenn sie innerhalb einer gültigen Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfrist auftreten.

Umfang und Qualität der Prüfung:

Der Geschäftskunde hat alle Leistungen sorgfältig zu kontrollieren.

Zwischenabnahmen dienen der rechtzeitigen Erkennung von Mängeln und müssen daher besonders gewissenhaft erfolgen. Bei der Endabnahme sowie beim Start des Echtbetriebs ist eine detaillierte und vollständige Kontrolle durchzuführen.

Eine sorgfältige Prüfung ist unerlässlich, um Folgemängel oder betriebliche Störungen zu vermeiden.

Der Inhalt der Mängelrüge ist wie folgt zu gestalten:

Die Mängelrüge hat den Mangel nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben. Bei sporadisch auftretenden Fehlern sind Zeitpunkt, Häufigkeit und Rahmenbedingungen zu dokumentieren.

Der Kunde ist verpflichtet, SnapFood alle zur Überprüfung und Behebung notwendigen Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.

Im Falle einer verspäteten oder unterlassenen Mängelrüge sind folgende Konsequenzen zu beachten:

Wird die Rüge nicht rechtzeitig erhoben, entfallen sämtliche Ansprüche auf:

  • Garantie,
  • Gewährleistung,
  • Schadenersatz,
  • sowie alle sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Haftungsansprüche (inkl. Regressansprüche).

Garantie

Im Falle einer Garantie, die durch einen Dritten, wie beispielsweise einen Hersteller, erbracht wird, ist diese ausschließlich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.

Für den Fall, dass SnapFood selbst eine Garantie zusagt, beginnt die Frist mit der Übergabe.

Die Geltendmachung muss innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Garantiefalls erfolgen – spätestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.

Sofern der Inhalt der Garantie nicht genau beschrieben ist, gilt die übliche und erwartbare Beschaffenheit als vereinbart.

Haftungsbeschränkung

Hinsichtlich der Haftung ist festzuhalten, dass SnapFood lediglich für Schäden haftet, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Davon ausgenommen sind Ansprüche wegen Personenschäden oder andere gesetzlich nicht ausschließbare Haftungstatbestände.

Beweislast bei Unternehmern:

Bei Unternehmern gilt außerdem, eine Beweislastumkehr zu Lasten von SnapFood ist ausgeschlossen.

Der Geschäftskunde trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung, die Rechtzeitigkeit der Rüge und das Verschulden von SnapFood.

Nachfristsetzung

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Leistung ist der Kunde verpflichtet, SnapFood zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen zu gewähren.

Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung von Ersatzansprüchen zulässig.

Rücktritt vom Vertrag:

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausschließlich in Schriftform per Einschreiben möglich.

Eigenschaften, Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung für Verbraucher:innen:

Für Endkund:innen (Verbraucher:innen) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz. Darüber hinaus können bei bestimmten Produkten zusätzliche Garantien oder Serviceleistungen gelten, sofern diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung oder im Angebot angegeben sind.

Bei Geschäftskund:innen gelten gesonderte Regelungen.

Für Unternehmer:innen ist das Recht auf Gewährleistung sowie Rückgriff auf Lieferanten auf einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab Übergabe beschränkt.

Bei gebrauchten Waren ist jegliche Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen.

Rechte bei Mängeln:

Im Falle von Mängeln haben Unternehmer:innen ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung.

Bei wesentlichen Mängeln besteht ein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Vertragsauflösung (Wandlung).

Die Gewährleistungsfrist wird durch die Behebung eines Mangels nicht verlängert und beginnt auch nicht erneut zu laufen.

Ausschluss von Irrtum & Verkürzung über die Hälfte:

Des Weiteren ist das Recht zur Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte für Unternehmer ausgeschlossen.

Haftung und Schadenersatz:

Hinsichtlich der Haftung und des Schadenersatzes ist festzuhalten, dass:

  • bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krasser grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SnapFood beruhen,
  • bei Verträgen mit Verbrauchern nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Personenschäden sowie andere gesetzlich zwingend geregelte Haftungsfälle.

Verjährung:

Schadenersatzansprüche von Geschäftskunden verjähren nach sechs Monaten.

  • spätestens sechs (6) Monate nach Bekanntwerden des Schadens und der verantwortlichen Partei,
  • jedenfalls nach drei (3) Jahren ab dem schädigenden Ereignis.

Keine Schutzwirkung für Dritte:

Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung für Dritte entfaltet.

Beweislast bei Unternehmern:

Bei Unternehmern liegt die Beweislast bei eine Beweislastumkehr zu Ungunsten von SnapFood ist ausgeschlossen.

Insbesondere trägt der Auftraggeber die Beweislast für:

  • das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe,
  • den Zeitpunkt der Mängelfeststellung,
  • die Rechtzeitigkeit der Rüge,
  • sowie das Vorliegen und den Grad eines Verschuldens.

Nachfristsetzung

Im Falle einer mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, SnapFood eine schriftliche Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen zur Nachbesserung einzuräumen.

Dies gilt auch für einen eventuellen Rücktritt aus wichtigem Grund.

Vertragsrücktritt durch Unternehmer:

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber (Unternehmer) muss schriftlich per Einschreiben erklärt werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Online-Streitbeilegung

Für Konsumenten besteht die Möglichkeit, auf der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (ec.europa.eu/odr) ihre Streitigkeiten beizulegen. Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine "Online-Streitbeilegungsplattform" (ec.europa.eu/odr) errichtet. Die Entscheidung über die Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren wird von Base im Einzelfall getroffen.

Schlussbestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Base ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Base auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.

Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Base und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. Zudem ist Base auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Base und des Unternehmers berechtigt.